Gesetzlich verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass Unternehmen Systeme zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen. So soll EU-weit sichergestellt werden, dass die gesamte Arbeitszeit und -dauer korrekt protokolliert wird. Zudem sollen die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Dies ist nicht nur für die Buchhaltung wichtig, denn durch die Erfassung der Arbeitszeit soll es Arbeitnehmerinnen und -nehmern einfacher gemacht werden, ihre Rechte auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durchzusetzen.
In Deutschland müssen Arbeitgeber daher dafür sorgen, dass sie ein System zur täglichen Arbeits- und Pausenzeiterfassung bereitstellen. Die Pflicht, diese Zeiten zu erfassen, kann auch den Arbeitnehmerinnen und -nehmern auferlegt werden.
Arbeitszeiterfassung unter JIRA leicht gemacht
Für Firmen, die Jira von Atlassian nutzen, haben wir ein praktisches Zeiterfassungstool entwickelt: den RapidLogger. Mit der App können die Arbeitszeiten mit dem Smartphone einfach und schnell automatisch getrackt oder manuell eingegeben werden. Die erfassten Zeiten werden anhand von Jira-Tickets protokolliert. So kann auch die Arbeit an verschiedenen Projekten unkompliziert erfasst und später nachvollzogen werden.
So einfach ist die Zeiterfassung mit RapidLogger:
RapidLogger öffnen, das entsprechende Jira-Ticket zur Zeiterfassung suchen oder erstellen, das Zeittracking starten und bei Arbeitsende wieder stoppen und speichern – fertig!
RapidLogger ist kostenlos für Android erhältlich, in Kürze auch für iOS.